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Soforthilfen für Vereine

Keinen Überblick mehr ab wann ihr nun wieder trainieren dürft und welche Förderungen eurem Verein zustehen?
Wir geben euch alle Infos!

NEWSUPDATE

Ihr könnt es kaum erwarten wieder Platzluft zu schnuppern und mit euren Teamkollegen zu trainieren? Wir halten euch auf dem Laufenden ab wann ihr wieder loslegen dürft!

Ab wann darf man wieder trainieren?

  • ab 22. März, wenn stabile Inzidenz von unter 50: Kontaktfreier Sport im Innenbereich oder Kontaktsport draußen. Wenn die Inzidenz dann wieder in den Bereich zwischen 50 und 100 steigt, ist dies jeweils möglich, wenn alle Teilnehmer einen negativen, tagesaktuellen Corona-Schnelltest vom gleichen Tag haben.
  • ab 22. März, wenn stabile Inzidenz von unter 100: kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest.
  • Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

    Weitere Infos gibt es hier

    Welche Soforthilfen stehen meinem Verein zu?

    Die dritte Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe" wurde nun eingeläutet. Ob ihr oder euer Verein dazu berechtigt ist, haben wir kurz für euch zusammengefasst:

    Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe III?

    Gemeinnützigen Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine mit mindestens einem Beschäftigten (dazu zählen bei Vereinen auch Ehrenamtliche).

    Muss mein Verein einen Umsatzrückgang aufweisen?

    Ja, Überbrückungshilfe III kann nur für diejenigen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Überbrückungshilfe III kann für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Solltet ihr bereits November und/oder Dezemberhilfe erhalten, seid ihr für diese Monate nicht antragsberechtigt.
    Der maximale Zuschuss beträgt 1.500.000 Euro pro Fördermonat.

    Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch über 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mindestens 50 % und höchstens 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch mindestens 30 % und höchstens 50 %
  • Weitere Infos gibt es hier